Rechtsanwalt Markus Fürst ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Er ist vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

 

Rechtsanwalt Markus Fürst studierte Jura an der Ludwig-Maximilians-Universität München und schloss beide juristischen Staatsexamina mit Prädikat ab. Nach mehrjähriger anwaltlicher Tätigkeit als angestellter Anwalt und Sozius/Partner in verschiedenen Anwaltskanzleien gründete er 2006 die Anwaltskanzlei Fürst.

 

 

Die Anwaltskanzlei Fürst legt großen Wert auf eine individuelle Beratung aus einer Hand sowie eine intensive und persönliche Betreuung der Mandanten bei voller Kostentransparenz. Zur umfassenden Beratung der Mandanten kooperiert die Kanzlei im Einzelfall mit Kolleginnen und Kollegen aus Rechtsgebieten, welche nicht zu den Tätigkeits- und/oder Interessensschwerpunkten der Anwaltskanzlei Fürst zählen sowie mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

 

 

Um die Leistungen der Kanzlei transparent zu gestalten, sprechen wir mit Ihnen vorab über die anfallenden Gebühren. So können wir Ihnen eine auch wirtschaftlich sinnvolle Leistung anbieten. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Bei außergerichtlichem Tätigwerden sind auch Honorarvereinbarungen nach Zeitaufwand (Stunden) oder auf der Basis einer Pauschale möglich.