Die Kanzlei berät Privat- und Firmenkunden vor allem in folgenden Rechtsgebieten:

 

 

 

 

 

 

 

  • Erbrecht

 

Die Kanzlei unterstützt Sie in allen Fragen des Erbrechts entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen, sei es, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse rechtssicher ordnen (Testamentsgestaltung, Erb- und Übergabeverträge, Unternehmensnachfolge u.v.m.) oder eigene Ansprüche (z.B. Pflichtteilsansprüche) geltend machen wollen.

 

  • Vertragsrecht

 

Sie erhalten auf Ihre konkreten Bedürfnisse abgestimmte Verträge, mit denen Ihre Vertragsverhältnisse rechtssicher (beweiskräftig und gerichtsfest) geregelt und Ihre Ansprüche aus dem Vertrag effektiv durchgesetzt werden können.

 

  •  Arbeitsrecht

 

Die Kanzlei berät Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes umfassend, d.h. sowohl im individuellen (einzelvertrag-lichen) als auch im kollektiven (betriebsverfassungs-und tarifrechtlichen) Arbeitsrecht.

 

  • Steuerrecht

 

Die Kanzlei ist kompetenter Partner in allen Fragen des Steuerrechts. Wir beraten, unterstützen und vertreten den Mandanten sowohl im Steuerfestsetzungsverfahren (einschließlich Einspruchsverfahren), im Umgang mit den Behörden oder - falls notwendig - vor den Finanzgerichten.

Gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Stiftungen und sonstige Organisationen des dritten Sektors inklusive der Wirtschafts- und Berufsverbände beraten und vertreten wir auch hinsichtlich jeglicher Fragen und Gestaltungen im Hinblick auf das Gemeinnützigkeitsrecht.

 

  • Ausländer- und Asylrecht

 

Die Kanzlei berät, unterstützt und vertritt Sie in allen ausländerrechtlichen Fragestellungen (z.B. hinsichtlich der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, Arbeits- oder Niederlassungserlaubnis und dergleichen), hilft Ihnen bei drohender Abschiebung bzw. Ausweisung, berät und betreut Sie im Rahmen von Einbbürgerungsverfahren und begleitet Sie insbesondere auch in Asylverfahren von der Antragstellung über die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis hin zu einer ggfls. notwendigen gerichtlichen Durchsetzung vor dem Verwaltungsgerichten.